Allgmeine Geschäftsbedingungen

(1) Vermietung von Apartments, Ferienwohnungen Miete und Vertragspartner

Der Mietvertrag wird mit der Schwartz Immobilien Service GbR und Ingrid Schwartz befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Apartments. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung durch Berlinappart, Ingrid Schwartz.

(2) Vorauszahlung der Miete

(2.1) Fälligkeit und Zahlung:

Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist fällig bei Abschluss des Mietvertrages. Dieses ist der Zeitpunkt, in dem www.berlinappart.de, Ingrid Schwartz die Buchung der Ferienwohnung oder des Apartments bestätigt. Die Miete kann zunächst bezahlt werden durch Überweisung auf das Konto der Schwartz Immobilien Service GbR oder auf das Konto von Ingrid Schwartz; die Bankverbindung wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Miete ist aber spätestens bei Bezug des Zimmers durch den Mieter an den Vermieter zahlbar. Der Vermieter nimmt die Miete in bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung.

(2.2) Verzug:

Mit Bezug des Zimmers und ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.

(2.3) Erfüllungsort:

Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist das Land Niedersachsen und Berlin.

(3) Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages

Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:

(3.1) Schriftliche Kündigung:

Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages Ingrid Schwartz gegenüber erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will, indem er vorzeitig auszieht, hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen, dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.

(3.2) pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter:

Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen: Kündigung: Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet, dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

Die Kündigung wird erklärt bei Buchungen bis 21 Nächten Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von:
Über 7 Tage 0 %
Unter 7 Tage 30 % exkl. Endreinigung

Stornierungsgebühren werden nicht fällig, wenn eine Wiederbelegung unabhängig der Länge in den stornierten Aufenthalt entfällt oder der stornierende Gast einen alternativen Aufenthalt bucht.

Die Kündigung wird erklärt bei Buchungen über 21 Nächten Der Mieter schuldet dem Vermieter einen pauschalierten Schadensersatz von:
Über 14 Tage v. Anreise 0 %
Unter 14 Tage v. Anreise 20 % exkl. Endreinigung auf die ersten 20 Tage

Stornierungsgebühren werden nicht fällig, wenn die ersten 7 Tage des stornierten Aufenthalts wieder vermietet werden. Sollte dies nicht erfolgen, gelten die oben stehenden Konditionen. Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Bei vorzeitiger Abreise des Mieters: Wenn der Mieter kündigt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter. Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter: Ingrid Schwartz wird sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden sei.

(4) Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Schwartz Immobilienservice GbR ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften das Amtsgericht Oldenburg Land Niedersachsen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis mit Ingrid Schwartz, Berlinappart, ist das Amtsgericht Berlin Land Berlin.

(5) Reisevertragsrecht

Die Schwartz Immobilienservice GbR und Ingrid Schwartz, Berlinappart, sind keine Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

(6) Salvatorische Klausel

Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

(7) Vertragsabschluss

Alle Verträge werden zwischen dem Mieter und der Schwartz Immobilien-Service GbR, Achterdiek 66a, 26131 Oldenburg und Ingrid Schwartz, Kopenhagener Straße 72, 10437 Berlin geschlossen.

Ingrid Schwartz

Schwartz Immobilien Service GbR, Oktober 2003
 

Alle Rechte vorbehalten. [© Berlinappart www.berlinappart.de Ingrid Schwartz, Kopenhagener Str. 72, 10437 Berlin]
 

Ingrid Schwartz
Vertreten durch die Gesellschafterin:
Ingrid Schwartz
 

Schwartz Immobilien-Service GbR
vertreten durch die Gesellschafterinnen:
Ingrid Schwartz & Elfie Schwartz
 

 

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